Fachtag zum Thema häusliche Gewalt
"Darüber spricht man nicht" - Häusliche Gewalt und deren Auswirkungen auf Kinder war Thema eines Fachtages in der Eisenberger Stadthalle. Dort trafen sich Experten der Jugendhilfe und Polizei sowie Ärzte, Kita-Fachkräfte sowie Referenten.
Ein Thema, mit dem man sich nicht so gern beschäftigt. Oftmals kann man es nebenbei in den Medien hören. Es sind immer die anderen, die das Problem haben – oder? Wann beginnt häusliche Gewalt? Ab wann ist es keine normale partnerschaftliche Auseinandersetzung mehr? Wo sind Grenzen aber auch Hilfsmöglichkeiten und Chancen von Justiz, Polizei, Jugendämtern und Beratungsstellen?
130.000 Menschen wurden 2015 Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland. In einem Jahr gibt es ca.300 Todesfälle durch häusliche Gewalt. Das heißt: fast täglich stirbt ein Mensch an den Folgen von körperlichen Auseinandersetzungen oder wird aufgrund eines hocheskalierten Partnerkonfliktes Opfer eines Tötungsdeliktes. Und immer sind auch Kinder betroffen, werden Zeuge und gehen traumatisiert aus diesen Erlebnissen hervor.
Kinder hören, sehen und erleben feinfühliger, da es ja genau um diese beiden Menschen geht, die sie am meisten lieben – Vater und Mutter. Oft sind sie nach heftigen Streitsituationen ihrer Eltern auf sich allein gestellt, können mit niemanden darüber reden, haben Schuldgefühle und leben in großer Angst. Dies hat Auswirkungen auf das Verhalten zu anderen Kindern und erwachsenen Bezugspersonen in Kitas, Schule und im Freundeskreis.
Den Blick auf die Kinder und die Betroffenen richten - darum ging es in verschiedenen Arbeitsgruppen. Eine Gruppe wurde von einer Mitarbeiterin der DRK-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern gestaltet. Hier ging es v.a. um die Frage, wie Kinder durch einen begleiteten Umgang geschützt werden können.
Seit 17 Jahren führen die Fachkräfte der Familienberatungsstelle begleiteten Umgang durch. Für Kinder ist diese Umgangsform eine Hilfe zur Aufrechterhaltung, Anbahnung oder Wiederherstellung des Kontaktes im Elternstreit zu einem Elternteil. Dabei stehen der psychische und physische Schutz des Kindes im Vordergrund. Bei diesem Umgang zwischen dem Kind und einem Elternteil ist eine neutrale, fachlich professionelle Begleitperson anwesend. Hinzu kommt, dass es in diesen besonderen Fällen immer um den Schutz und die Sicherheit des Kindes geht, da es im Vorfeld zu hochstrittigen Familiensituationen und/oder Gewalt gekommen ist. Auch ein massiv belastendes Verhältnis zwischen dem Kind und einem Elternteil aufgrund von psychischen Erkrankungen, langen Umgangsaussetzungen, Inhaftierungen oder besonderen familiären Konstellationen können Gründe für eine Entscheidung zum begleiteten Umgang sein.
In den meisten Fällen wird der begleitete Umgang von Familiengerichten oder Jugendämtern angeordnet. Jedoch auch Elternteile, die sich unsicher sind, Ängste gegenüber dem anderen Elternteil oder selbst Gewalterfahrungen haben, melden sich an. Sie haben das Ziel, einen neutralen Begleiter zu einigen Umgängen und Gesprächen an der Seite des Kindes zu haben.
Ob Kinder durch einen begleiteten Umgang geschützt werden können oder wieder sicherer im Umgang mit dem anderen Elternteil werden, liegt in jedem Fall an der Mitwirkung beider Elternteile und deren Gesprächsbereitschaft und Offenheit. Eine wichtige Grundlage ist, die Bedürfnisse des Kindes und die gemeinsame Elternverantwortung in den Mittelpunkt zu stellen.