Kurzzeitpflege in Eisenberg eröffnet
Als erfahrener Anbieter sozialer Dienstleistungen mit bedarfsgerechten Wohn- und Versorgungsformen für ältere Menschen hat der DRK-Kreisverband am 1. September eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 18 Plätzen im Eisenberger Waldklinikum eröffnet. Dass dieses Angebot vor allem im ländlichen Bereich dringend benötigt wird, zeigt die hohe Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen im Saale-Holzland-Kreis. Die ersten Senioren haben bereits ihre Zimmer bezogen.
Fleißige Handwerker waren in den letzten Monaten aktiv, um den Kurzzeitpflegebereich wohnlich herzurichten. Ein Team von 15 Mitarbeitern betreut jetzt hier Menschen, die kurzfristig auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Dazu zählen nicht nur Senioren, die nach einer Behandlung im Krankenhaus entlassen werden oder auf einen Reha-Platz warten, sondern auch Pflegebedürftige, um dessen Wohlergehen sich Angehörige zu Hause kümmern, die Versorgung aber vorrübergehend nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann.
In der neuen Einrichtung erhalten Pflegebedürftige eine befristete Rund-um-die-Uhr-Betreuung. So können pflegende Angehörige entlastet, bzw. Phasen, in denen keine Pflege und Betreuung gewährleistet ist, überbrückt werden. Durch die persönliche Atmosphäre, eine kompetente fachliche Beratung sowie eine enge Verzahnung der umfangreichen DRK-Angebote wird ein unterstützender Beitrag für eine langfristige häusliche Versorgung geleistet. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Waldklinikum sind zudem ein großes Plus.
Um den Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es neben der professionellen pflegerischen Versorgung und persönlichen Zuwendung auch eine individuelle Alltagsbegleitung sowie ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Die geräumigen Doppelzimmer mit eigenem Bad sind hell und gemütlich eingerichtet. Der großzügige Gemeinschaftsraum unterstreicht die Wohnatmosphäre und fördert die Geselligkeit. Ein gut strukturierter Tagesablauf soll für körperliches und seelisches Wohlbefinden sorgen und helfen, Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten, auszubauen oder zu reaktivieren.
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen. Das Angebot kann für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hierbei die Kosten in Höhe von 1.612 Euro. Der Betrag kann sich durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege verdoppeln.